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   BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 13.17   

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BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 13.17 (https://dejure.org/2018,8536)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2018 - 1 WB 13.17 (https://dejure.org/2018,8536)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 1 WB 13.17 (https://dejure.org/2018,8536)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Soldatenarbeitszeitverordnung auf die beim Dienstältesten Deutschen Offizier/Deutscher Anteil Euro NATO Joint Jet Pilot Training (DDO/DtA ENJJPT) verwendeten Fluglehrer der Luftwaffe

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit der Selbstanzeige eines ehrenamtlichen Richters; Ablehnung einer Gerichtsperson wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rewis.io

    Selbstanzeige des ehrenamtlichen Richters; Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Begründetheit der Selbstanzeige eines ehrenamtlichen Richters; Ablehnung einer Gerichtsperson wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit der Soldatenarbeitszeitverordnung auf die beim Dienstältesten Deutschen Offizier/Deutscher Anteil Euro NATO Joint Jet Pilot Training (DDO/DtA ENJJPT) verwendeten Fluglehrer der Luftwaffe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ehrenamtliche Richter - und ihre Mitwirkung am vorausgegangenen Verwaltungsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17

    Ausgleich für geleistete Mehrarbeit; Fluglehrer der Luftwaffe; Mehrarbeit;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 13.17
    Die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - 1017/16 -, die Gerichtsakten des Verfahren BVerwG 1 WB 12.17 und die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Demgemäß bestätigt auch das Bundesministerium der Verteidigung - R II 2 - in seinem Vorlageschreiben zu einem Parallelverfahren (BVerwG 1 WB 12.17 ) ausdrücklich, dass durch die Dienstleistung beim ENJJPT - abgesehen von der fachlichen Weisungskompetenz des Wing-Commanders - bei den Fluglehrern keine vollständige Herauslösung aus den deutschen Befehlsstrukturen erfolgt.

    Dazu ist dem Senat im Parallelverfahren BVerwG 1 WB 12.17 vorgetragen worden, dass andere teilnehmende Nationen, die die EU-Arbeitszeit-Richtlinie für ihre Streitkräfte umgesetzt hätten, wie etwa Dänemark oder die Niederlande, geleistete Arbeitszeiten ihres Fluglehrpersonals erfassten und entsprechend ihren nationalen Bestimmungen zur Umsetzung der EU-Arbeitszeit-Richtlinie eine Mehrarbeit monetär ausglichen.

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13

    Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 13.17
    Darin liegt keine Antragsänderung im Sinne des § 91 VwGO, die im Wehrbeschwerdeverfahren unzulässig ist (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 30 ff.).
  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 13.17
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 m.w.N., vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 22 und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09

    Dienstzeitregelung für Soldaten; Gleittag; zusätzlicher Gleittag; Obergrenze;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 13.17
    Derartige Streitigkeiten unterliegen der sachlichen Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 51.02

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Auflage; Russland; Russische

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 13.17
    Zur Ermittlung der Rechtsnatur von Willensäußerungen der Verwaltung, hier eines militärischen Vorgesetzten der Bundeswehr, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus unter Beachtung des sachlichen Kontextes der Äußerung verstanden werden muss (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 51.02 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 15, vom 20. August 2003 - 1 WB 3.03 - Buchholz 402.8 § 13 SÜG Nr. 3 und vom 22. Dezember 2004 - 1 WB 30.04 - BA S. 9 f.).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Zuverlässigkeit; Sicherheitserklärung;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 13.17
    Zur Ermittlung der Rechtsnatur von Willensäußerungen der Verwaltung, hier eines militärischen Vorgesetzten der Bundeswehr, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus unter Beachtung des sachlichen Kontextes der Äußerung verstanden werden muss (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 51.02 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 15, vom 20. August 2003 - 1 WB 3.03 - Buchholz 402.8 § 13 SÜG Nr. 3 und vom 22. Dezember 2004 - 1 WB 30.04 - BA S. 9 f.).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 3.17

    Dienstliche Maßnahme; Mitteilung einer Planungsabsicht; Versetzungsabsicht;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 13.17
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 m.w.N., vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 22 und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 39.15

    Dienstliche Maßnahme; Organisationsakt; personalbearbeitende Stelle.

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 13.17
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 m.w.N., vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 22 und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 39.02

    Rechtsweg; Uniform; Heißwetterbekleidung; Alimentation; Antragsfrist;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 13.17
    Dienstinterne Anordnungen oder Weisungen, die sich an eine nachgeordnete militärische Stelle oder an einen nachgeordneten Vorgesetzten richten und gegenüber dem einzelnen Soldaten erst in Gestalt der Entscheidung dieses - intern durch die Weisung gebundenen - Vorgesetzten wirksam werden, stellen nach der Rechtsprechung des Senats (ausnahmsweise) eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, wenn die Anordnung oder Weisung der nachgeordneten Stelle keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum mehr belässt, wenn also der höhere Vorgesetzte mit ihr der Sache nach bereits eine abschließende Entscheidung trifft (stRspr, grundlegend BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1973 - 1 WB 147.71 - BVerwGE 46, 78 ; ebenso z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 WB 39.02 - BVerwGE 118, 21 ).
  • BVerwG, 15.02.1973 - I WB 147.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 13.17
    Dienstinterne Anordnungen oder Weisungen, die sich an eine nachgeordnete militärische Stelle oder an einen nachgeordneten Vorgesetzten richten und gegenüber dem einzelnen Soldaten erst in Gestalt der Entscheidung dieses - intern durch die Weisung gebundenen - Vorgesetzten wirksam werden, stellen nach der Rechtsprechung des Senats (ausnahmsweise) eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, wenn die Anordnung oder Weisung der nachgeordneten Stelle keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum mehr belässt, wenn also der höhere Vorgesetzte mit ihr der Sache nach bereits eine abschließende Entscheidung trifft (stRspr, grundlegend BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1973 - 1 WB 147.71 - BVerwGE 46, 78 ; ebenso z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 WB 39.02 - BVerwGE 118, 21 ).
  • BVerwG, 11.09.2018 - 9 A 2.18

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; Verfahrensfehler; aufschiebende

    Im Interesse des Vertrauens in die Unparteilichkeit der Gerichte genügt jede Mitwirkung, auch beratender Art, an dem konkreten Verwaltungsverfahren, das zum Erlass der gerichtlich zu überprüfenden Entscheidung geführt hat, um den Ausschlusstatbestand zu erfüllen (BFH, Urteil vom 25. April 1978 - VII R 7/78 - BFHE 125, 33 = juris Rn. 8, Beschluss vom 12. Juni 2012 - I B 148/11 - juris Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 1 WB 13.17 - juris Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 08.11.2022 - 1 WB 6.22

    Konkurrentenstreit um die Besetzung des Dienstpostens eines

    Maßgebend für das Vorliegen einer "Mitwirkung" im Sinne von § 54 Abs. 2 VwGO ist vor allem das Maß des Einflusses, den der (ehrenamtliche) Richter schon während des Verwaltungsverfahrens in amtlicher Eigenschaft auf die angefochtene Entscheidung genommen hat (BVerwG, Beschluss 30. Januar 2018 - 1 WB 13.17 - juris Rn. 6 f. m. w. N.).

    Dies setzt voraus, dass ein Beteiligter die auf objektiv feststellbaren Tatsachen beruhende, subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis haben kann, der Richter werde in seiner Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden oder habe sich in der Sache bereits festgelegt; insoweit genügt schon der "böse Schein" (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 1 WB 13.17 - juris Rn. 10 m. w. N.).

  • BVerwG, 11.03.2021 - 1 WB 27.20

    Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen im Antragsverfahren vor den

    Dies setzt voraus, dass ein Beteiligter die auf objektiv feststellbaren Tatsachen beruhende, subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis haben kann, der Richter werde in seiner Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden oder habe sich in der Sache bereits festgelegt; insoweit genügt schon der "böse Schein" (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 1 WB 13.17 - juris Rn. 10 m.w.N.).
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